Rechtsprechung
| LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 96 Abs 2 SGB 9
- IWW
§ 96 Abs. 2 SGB IX, § ... 97 Abs. 7 SGB IX, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 96 Abs. 2 SGB X, §§ 96 Abs. 2 SGB IX, 2 a Abs. 1 Nr. 3 a, 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, 890 Abs. 1 ZPO, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Unrechtmäßige Behinderung der Tätigkeit als Vertrauensperson für Schwerbehinderte durch den Arbeitgeber
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 96 Abs. 2
Zulässigkeit einer Abmahnung wegen Überschreitung der Kompetenzen der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Abmahnung wegen Überschreitung der Kompetenzen der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 19 BV 670/12
- LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- ArbG Frankfurt/Main, 02.05.2013 - 19 BV 670/12
Unterlassungsanspruch; Schwerbehindertenvertretung; Behinderungsverbot; …
Auszug aus LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2013 - 19 BV 670/12 - teilweise abgeändert:.Dem Beteiligten zu 2) wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zu Ziffer 1) des Beschlusses des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2013 - Az: 19 BV 670/12 - sowie gegen die Verpflichtung zu Ziffer 1) dieses Beschlusses ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Zehntausend und 0/100 Euro) angedroht.
Rn. 18 Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat dem Beteiligten zu 2) durch Beschluss vom 2. Mai 2013 - 19 BV 670/12 - aufgegeben, es zu unterlassen, der Vertrauensperson Vorgaben zur zeitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu machen.
Rn. 22 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2013 - 19 BV 670/12 - abzuändern und.
Rn. 25 4. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 1 des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 2. Mai 2013 - Az. 19 BV 670/12 - sowie gegen die Verpflichtung zu Ziff. 2 der Beschwerdebegründungsschrift dem Beteiligten zu 2) ein Ordnungsgeld anzudrohen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.
Rn. 30 den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Mai 2013 - 19 BV 670/12 - abzuändern und auch den Antrag zu 1) der Beteiligten zu 1) vollumfänglich zurückzuweisen.
- BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03
Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung
Auszug aus LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13
Verstößt der Arbeitgeber gegen das Behinderungsverbot des § 96 Abs. 2 SGB IX, steht der Schwerbehindertenvertretung ein Unterlassungsanspruch aus dieser Vorschrift zu (BAG Beschluss vom 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - Juris).Verstößt der Arbeitgeber gegen das Behinderungsverbot des § 96 Abs. 2 SGB IX, steht der Schwerbehindertenvertretung ein Unterlassungsanspruch aus dieser Vorschrift zu (BAG Beschluss vom 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - Juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 10 TaBV 13/12
Geschäftsbedarf der Schwerbehindertenvertretung - E-Mail-Postfächer - keine …
Auszug aus LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13
Um die Antragsberechtigung aus § 23 Abs. 3 BetrVG (vgl. (LAG Rheinland-Pfalz vom 19. Juli 2012 - 10 TaBV 13/12 - Juris) geht es hierbei nicht.Im Hinblick auf die Androhung eines Ordnungsgeldes besteht keine Divergenz zur Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 19. Juli 2012 (- 10 TaBV 13/12 - Juris), weil es dort anders als hier um die Antragsbefugnis nach § 23 Abs. 3 BetrVG ging.
- BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes
Auszug aus LAG Hessen, 10.04.2014 - 9 TaBV 106/13
Bei Verstößen gegen die Pflichten der Schwerbehindertenvertretung kommt eine Kündigungsandrohung nur in Betracht, wenn gleichzeitig eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegt (vgl. BAG Beschluss vom 10. Nov. 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972 bezgl. Betriebsratsmitgliedern), was hier aber wie festgestellt nicht angenommen werden kann.
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